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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 71 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Antragsteller und Antragsgegner können nur sein

  • 1. bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gemäß Artikel 94 Absatz 1 Nummer 4 des Grundgesetzes zwischen dem Bund und den Ländern:

die Bundesregierung und die Landesregierungen;

  • 2. bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gemäß Artikel 94 Absatz 1 Nummer 4 des Grundgesetzes zwischen den Ländern:

die Landesregierungen;

  • 3. bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gemäß Artikel 94 Absatz 1 Nummer 4 des Grundgesetzes innerhalb eines Landes:

die obersten Organe des Landes und die in der Landesverfassung oder in der Geschäftsordnung eines obersten Organs des Landes mit eigenen Rechten ausgestatteten Teile dieser Organe, wenn sie durch den Streitgegenstand in ihren Rechten oder Zuständigkeiten unmittelbar berührt sind.

(2) Die Vorschrift des § 64 Abs. 3 gilt entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 71 BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 71 BVerfGG

4 Entscheidungen zitieren § 71 BVerfGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 29.11.2023 – 2 BvH 1/21 · 2. Senat

    Einstellung eines Landesorganstreitverfahrens nach Antragsrücknahme - Berichterstatterschreiben nach § 24 S 2 BVerfGG

  • BVerfG, Beschl. v. 19.08.2011 – 2 BvG 1/10 · 2. Senat

    Leitsatz: Im Verfahren des Bund-Länder-Streits kann Antragsteller oder Antragsgegner für den Bund nur die Bundesregierung, für ein Land nur die Landesregierung sein.
  • BVerfG, Beschl. v. 15.11.2023 – 2 BvG 1/19, 2 BvG 1/21 · 2. Senat

    Leitsatz: Zur Antragsbefugnis im Bund-Länder-Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG).
  • BVerfG, Beschl. v. 19.03.2014 – 2 BvE 7/12 · 2. Senat

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren wegen Unzulässigkeit - keine Antragsberechtigung einer im Bayerischen Landtag vertreten Fraktion und von einzelnen Landtagsabgeordneten auf Durchführung eines Organstreitverfahrens wegen behaupteter Verletzung der …

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