Der Beschluß des Bundesrates nach Artikel 84 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes kann nur binnen eines Monats nach der Beschlußfassung angefochten werden.
BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
§ 70 BVerfGG
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.