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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 34 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei.

(2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Mißbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32) mißbräuchlich gestellt ist.

(3) Für die Einziehung der Gebühr gilt § 59 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung entsprechend.

Rechtsprechung zu § 34 BVerfGG

250 Entscheidungen zitieren § 34 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 28.06.2023 – 1 BvR 1017/23 · 1. Senat 1. Kammer

    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz Hinweises und Androhung einer Gebühr

  • BVerfG, Beschl. v. 13.10.2022 – 1 BvR 1204/22 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde (Fristversäumung, mangelhafte Beschwerdebegründung) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

  • BVerfG, Beschl. v. 13.01.2021 – 2 BvR 2115/20 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung völlig aussichtsloser Verfassungsbeschwerden unter Vorlage zahlreicher irrelevanter Schriftsätze

  • BVerfG, Beschl. v. 20.08.2020 – 1 BvQ 60/20, 1 BvQ 64/20 · 1. Senat 3. Kammer

    Erfolglose, da unzureichend begründete isolierte Eilanträge in Familien- bzw Registersachen - Androhung einer Missbrauchsgebühr mit Blick auf wahrheitswidriges Antragsvorbringen

  • BVerfG, Beschl. v. 07.05.2020 – 1 BvR 275/20 · 1. Senat 2. Kammer

    Nichtannahme einer unter erheblichen Begründungsmängeln leidenden Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Erhebung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde beleidigenden und unsachlichen Inhalts durch einen Rechtsanwalt

  • BVerfG, Beschl. v. 02.04.2020 – 1 BvR 447/20 · 1. Senat 2. Kammer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung substanzloser Verfassungsbeschwerden

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