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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 3 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben, zum Bundestag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden.

(2) Sie müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen oder bis zum 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die Befähigung als Diplomjurist erworben haben und nach Maßgabe des Einigungsvertrages einen gesetzlich geregelten juristischen Beruf aufnehmen dürfen.

(3) Sie können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie aus solchen Organen aus.

(4) Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar. Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer vor.

Verweise

Vorschriften, die auf § 3 BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 3 BVerfGG

14 Entscheidungen zitieren § 3 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 01.03.2016 – 2 BvB 1/13 · 2. Senat

    Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im Parteiverbotsverfahren als unbegründet - hier: Ablehnung des Richters Huber

  • BVerfG, Beschl. v. 01.03.2016 – 2 BvB 1/13 · 2. Senat

    Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im Parteiverbotsverfahren als unbegründet - hier: Ablehnung des Richters Müller

  • BVerfG, Beschl. v. 11.10.2011 – 2 BvR 1010/10, 2 BvR 1219/10 · 2. Senat 2. Kammer

    Zurückweisung eines Antrag, mit dem ein Verfassungsrichter im Verfahren bzgl des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes wegen Befangenheit abgelehnt wurde – zur Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher oder politischer Äußerungen zum Gegenstand eines …

  • BVerfG, Beschl. v. 18.02.2016 – 2 BvC 69/14 · 2. Senat

    Zur Mitwirkung mehrerer von der Besetzungsrüge betroffenen Richter an der Entscheidung über die Besetzungsrüge - Senatsbesetzung bemisst sich weder an Art 3 Abs 3 GG noch an Art 36 GG - hier: Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung mehrerer Richterablehnungsgesuche als unzulässig - …

  • BVerfG, Beschl. v. 23.06.2021 – 2 BvB 1/19 · 2. Senat

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Huber) im Verfahren über den Ausschluss der NPD von staatlicher Finanzierung gem Art 21 Abs 3 GG - Parallelentscheidung

  • BVerfG, Beschl. v. 23.06.2021 – 2 BvB 1/19 · 2. Senat

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Müller) im Verfahren über den Ausschluss der NPD von staatlicher Finanzierung gem Art 21 Abs 3 GG - Parallelentscheidung

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