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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 4 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Die Amtszeit der Richter dauert zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze.

(2) Eine anschließende oder spätere Wiederwahl der Richter ist ausgeschlossen.

(3) Altersgrenze ist das Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet.

(4) Nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fort.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 4 BVerfGG

7 Entscheidungen zitieren § 4 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 21.07.2022 – 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) ist Freiheitsrecht im Verhältnis zum Staat, der in das Erziehungsrecht der Eltern nicht ohne rechtfertigenden Grund eingreifen darf. In der Beziehung zum Kind bildet aber das Kindeswohl die maßgebliche Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung. 2. Die Entscheidung über die Vornahme von Impfungen bei entwicklungsbedingt noch nicht selbst …
  • BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 – 2 BvB 1/13 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG stellt die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde dar. Es soll den Risiken begegnen, die von der Existenz einer Partei mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz und ihren typischen verbandsmäßigen Wirkungsmöglichkeiten ausgehen. 2. Das Gebot der Staatsfreiheit politischer Parteien und …
  • BVerfG, Beschl. v. 29.09.2022 – 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Für die verfassungsrechtliche Überprüfung einer Regelung ist nicht ausschlaggebend, ob die dafür maßgeblichen Gründe im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich genannt wurden oder den Gesetzesmaterialien zu entnehmen sind. Vielmehr sind auch solche Zwecke zu berücksichtigen, die nach dem gesetzgeberischen Willen naheliegen oder im Verfassungsbeschwerdeverfahren von den am Gesetzgebungsverfahren …
  • BVerfG, Beschl. v. 10.11.2020 – 1 BvR 3214/15 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Regelungen, die den Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten ermöglichen, müssen den besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen der hypothetischen Datenneuerhebung genügen ("informationelles Trennungsprinzip"). 2. Das Eingriffsgewicht der gemeinsamen Nutzung einer Verbunddatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste ist bei der "erweiterten Nutzung" (Data-mining) …
  • BVerfG, Beschl. v. 22.03.2018 – 2 BvR 780/16 · 2. Senat

    Leitsatz: § 17 Nr. 3, § 18 VwGO, die die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit erlauben, sind mit dem Grundgesetz vereinbar. § 18 VwGO ist allerdings verfassungskonform dahin auszulegen, dass die wiederholte Bestellung eines Beamten zum Richter auf Zeit nach Ablauf seiner Amtszeit ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, Beschl. v. 01.10.2012 – 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 · Beschwerdekammer

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und verfahrensmäßige Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens - Förderlichkeit der Zurückstellung eines Verfahrens zugunsten eines vorrangigen Pilotverfahrens ist ex ante zu beurteilen - hier: Verfahrensdauer von vier …

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