Polizeiverordnungen sollen Beschränkungen ihrer Geltungsdauer enthalten. Sie treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
BremPolG · Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) in der Fassung vom 6. Dezember 2001
§ 116 BremPolG – Geltungsdauer von Polizeiverordnungen
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 116 BremPolG verweisen
- § 148 BremPolG – Weitergeltung von Polizeiverordnungen und anderen Rechtsvorschriften