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Zitierfest

BremPolG · Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) in der Fassung vom 6. Dezember 2001

§ 116 BremPolG – Geltungsdauer von Polizeiverordnungen

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Polizeiverordnungen sollen Beschränkungen ihrer Geltungsdauer enthalten. Sie treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

Verweise

Vorschriften, die auf § 116 BremPolG verweisen

  • § 148 BremPolG – Weitergeltung von Polizeiverordnungen und anderen Rechtsvorschriften