Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
- 1. andere Personen angreifen, Widerstand leisten oder fremde Sachen von erheblichem Wert beschädigen wird,
- 2. fliehen wird oder befreit werden soll,
- 3. sich töten oder verletzen wird,
und diese Gefahr nicht anders abgewehrt werden kann.