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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 49 BRAO – Pflichtverteidigung und Beistandsleistung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Der Rechtsanwalt muss eine Verteidigung oder Beistandsleistung übernehmen, wenn er nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen oder des IStGH-Gesetzes zum Verteidiger oder Beistand bestellt ist.

(2) § 48 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 49 BRAO verweisen

  • § 46c BRAO – Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte

Rechtsprechung zu § 49 BRAO

10 Entscheidungen zitieren § 49 BRAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 05.03.2020 – StB 6/20 · 3. Strafsenat

    Leitsatz: 1. Der Pflichtverteidiger, der sich gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Rücknahme seiner Beiordnung wendet, ist beschwerdeberechtigt im Sinne von § 304 Abs. 2 StPO. 2. Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beschuldigten und seinem Pflichtverteidiger wird nicht allein dadurch nachhaltig und endgültig erschüttert, dass sich der Beschuldigte in Abkehr von der bisherigen …
  • BGH, Urt. v. 13.12.2018 – IX ZR 216/17 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.
  • BGH, Urt. v. 27.11.2019 – VIII ZR 285/18 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in Gestalt der Inkassodienstleistung (Forderungseinziehung) gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, die ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG erbringen darf, ist unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des …
  • BGH, Urt. v. 06.06.2019 – I ZR 67/18 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Erfolgshonorar für Versicherungsberater 1. Ausnahmsweise kann ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch von einem Unternehmen auf ein anderes im Wege der Einzelrechtsübertragung oder der Ausgliederung im Sinne von § 123 Abs. 3 UmwG übertragen werden, wenn das aufnehmende Unternehmen im Wettbewerb die Stellung des übertragenden Rechtsträgers in vollem Umfang übernommen hat. Erfolgt dies …
  • BGH, Urt. v. 24.05.2023 – VIII ZR 373/21 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines registrierten Inkassodienstleisters für die Erhebung einer Rüge gemäß § 556g Abs. 2 BGB aF im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Abtretung von Ansprüchen des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten …
  • BGH, Beschl. v. 22.02.2022 – StB 2 und 3/22, StB 2/22, StB 3/22 · 3. Strafsenat

    Pflichtverteidigung: Verteidigerwechsel wegen Interessenkonflikts

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