Zum Inhalt springen
Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 49a BRAO – Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.

(2) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei Einrichtungen der Rechtsanwaltschaft für die Beratung von Rechtsuchenden mit geringem Einkommen mitzuwirken. Er kann die Mitwirkung im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 49a BRAO verweisen

  • § 46c BRAO – Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
  • § 59e BRAO – Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft

Rechtsprechung zu § 49a BRAO

3 Entscheidungen zitieren § 49a BRAO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 01.12.2025 – AnwZ (Brfg) 50/24 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: Die Erfüllung der Kanzleipflicht gemäß § 27 Abs. 1 BRAO setzt nach wie vor die Vorhaltung bestimmter, dem Rechtsanwalt dauerhaft zur Verfügung stehender Räumlichkeiten voraus, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung steht. Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG …
  • BPatG, Beschl. v. 23.04.2019 – 7 W (pat) 22/18 · 7. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Beiordnung eines Anwalts zur Beratung im Erteilungsverfahren" – zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge – zur Anhörungsrüge bei fehlender Beiordnung eines Anwalts nur zur Beratung im patentamtlichen Erteilungsverfahren – zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs – nicht explizite …

  • BPatG, Beschl. v. 28.02.2019 – 7 W (pat) 22/18 · 7. Senat

Weitere Entscheidungen zu § 49a BRAO suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 49a BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 49a BRAO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten