Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.
BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43 BRAO – Allgemeine Berufspflicht
Verweise
Vorschriften, die auf § 43 BRAO verweisen
- § 59e BRAO – Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft
- § 5a BORA – Kenntnisse im Berufsrecht
Rechtsprechung zu § 43 BRAO
46 Entscheidungen zitieren § 43 BRAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 11.08.2025 – AnwZ (Brfg) 11/25 · Senat für Anwaltssachen
Anwaltsgerichtliches Verfahren: Anforderungen an die Rechtskraftdurchbrechung bei einem Gebührenbescheid der Rechtsanwaltskammer
BAG, Urt. v. 15.11.2022 – 3 AZR 42/22 · 3. Senat
Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt
BGH, Beschl. v. 24.02.2016 – AnwZ (Brfg) 62/15 · Senat für Anwaltssachen
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulässigkeit der Feststellungklage eines Rechtsanwalts nach Einleitung eines anwaltsrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verletzung von anwaltlichen Berufspflichten
BGH, Urt. v. 03.11.2014 – AnwZ (Brfg) 72/13 · Senat für Anwaltssachen
Anwaltgerichtliches Verfahren: Pflicht des Rechtsanwalts zur Herausgabe benötigter Mandantenunterlagen; Berufspflichtverletzung bei Verweigerung der Herausgabe ohne rechtfertigenden Grund
BGH, Beschl. v. 24.10.2012 – AnwZ (Brfg) 14/12 · Senat für Anwaltssachen
Anwaltliches Berufsrecht: Verbot der Bezeichnung einer Sozietät als "& Partner GbR"
BGH, Beschl. v. 21.09.2024 – AnwSt (B) 4/21 · Senat für Anwaltssachen
Anwaltgerichtliches Verfahren wegen berufsrechtlicher Pflichtverletzung: Verspäteter Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheitsbesorgnis; Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für Wiederaufnahmeantrag gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung