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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 30 BRAO – Zustellungsbevollmächtigter

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Ist der Rechtsanwalt von der Pflicht befreit, eine Kanzlei zu unterhalten, so hat er der Rechtsanwaltskammer einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat. Der Rechtsanwalt hat dem Zustellungsbevollmächtigten einen Zugang zu seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach einzuräumen. Der Zustellungsbevollmächtigte muss zumindest befugt sein, Posteingänge zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse abzugeben.

(2) An den Zustellungsbevollmächtigten kann, auch von Anwalt zu Anwalt, wie an den Rechtsanwalt selbst zugestellt werden (§ 173 Absatz 1 und 2, §§ 175, 195 der Zivilprozessordnung).

(3) Ist ein Zustellungsbevollmächtigter entgegen Absatz 1 nicht benannt, so kann die Zustellung durch Aufgabe zur Post bewirkt werden (§ 184 der Zivilprozessordnung). Das Gleiche gilt, wenn eine Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten nicht ausführbar ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 30 BRAO verweisen

  • § 31 BRAO – Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
  • § 46c BRAO – Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
  • § 59m BRAO – Kanzlei der Berufsausübungsgesellschaft

Rechtsprechung zu § 30 BRAO

7 Entscheidungen zitieren § 30 BRAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 23.07.2014 – AnwZ (Brfg) 45/13 (amtliche Veröffentlichung) · Senat für Anwaltssachen

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Erfordernis der Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten bei Verlegung des Kanzleisitzes ins Ausland

  • BGH, Beschl. v. 28.06.2018 – AnwZ (Brfg) 5/18 (amtliche Veröffentlichung) · Senat für Anwaltssachen

    Kein Anspruch eines Rechtsanwalts auf Verhinderung des elektronischen Anwaltspostfachs

  • BGH, Beschl. v. 23.09.2015 – IV ZR 484/14 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Zivilsenat

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Risikoausschluss für als Mittelverwendungskontrolleur für Investmentfonds tätigen Rechtsanwalt

  • BGH, Beschl. v. 18.11.2013 – AnwZ (B) 3/13 (amtliche Veröffentlichung) · Senat für Anwaltssachen

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts eines seit Jahren im außereuropäischen Ausland lebenden Zustellungsadressaten; Zulassungswiderruf wegen Nichtbestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

  • BGH, Beschl. v. 27.01.2021 – IV ZR 349/19 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Zivilsenat

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Risikoausschluss bei Treuhändertätigkeit für eine Aktiengesellschaft

  • BGH, Beschl. v. 18.03.2020 – IV ZR 43/19 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Zivilsenat

    Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwalts: Umfang der versicherten „freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt“

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