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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 187 BRAO – Versammlung der Mitglieder

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Bundesrechtsanwaltskammer faßt ihre Beschlüsse regelmäßig auf Versammlungen ihrer Mitglieder (Hauptversammlungen).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 187 BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 187 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“

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