Die Bundesrechtsanwaltskammer faßt ihre Beschlüsse regelmäßig auf Versammlungen ihrer Mitglieder (Hauptversammlungen).
BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 187 BRAO – Versammlung der Mitglieder
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 187 BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 187 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“