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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 186 BRAO – Aufgaben des Schatzmeisters

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Bundesrechtsanwaltskammer nach den Weisungen des Präsidiums. Er ist berechtigt, Geld in Empfang zu nehmen.

(2) Über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Verwaltung des Vermögens hat er jährlich der Hauptversammlung Rechnung zu legen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 186 BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 186 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“

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