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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 134 BRAO – Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn das Mitglied ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurde, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.

Verweise

Vorschriften, die auf § 134 BRAO verweisen

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