Das Bundesministerium des Innern erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes im Bereich der Bundesverwaltung erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
BPolG · Gesetz über die Bundespolizei
§ 103 BPolG – Verwaltungsvorschriften
Amtliche Fassung, Stand 22.10.2026.