Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.
BNatSchG · Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
§ 62 BNatSchG – Bereitstellen von Grundstücken
Verweise
Vorschriften, die auf § 62 BNatSchG verweisen
- § 45 BNatSchG – Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Rechtsprechung zu § 62 BNatSchG
6 Entscheidungen zitieren § 62 BNatSchG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 – 10 C 7/16 · 10. Senat
Leitsatz: 1. Verweigert eine kommunale Eigengesellschaft Erholungsuchenden die Ausübung eines diesen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zustehenden Rechts auf freien Zugang zu Strandflächen und -wegen, können die Betroffenen von der Gemeinde verlangen, die Eigengesellschaft durch Gesellschafterbeschluss anzuweisen, ihnen freien Zugang im Umfang ihrer Berechtigung zu gewähren. 2. Art. 2 Abs. 1 GG …
BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 – 9 A 5/08 · 9. Senat
Leitsatz: 1. Sind dem Gebietsschutz des Art. 6 FFH-RL unterfallende Vorkommen von Tierarten auf gebietsexterne Nahrungshabitate zwingend angewiesen, um in einem günstigen Erhaltungszustand zu verbleiben, so ist das FFH-Gebiet im Regelfall des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 FFH-RL falsch abgegrenzt und muss auf diese Nahrungshabitate ausgedehnt werden. Dagegen wäre es systemwidrig, die Nahrungshabitate losgelöst von …
BVerwG, Beschl. v. 07.12.2016 – 10 B 6/16, 10 B 6/16 (10 C 7/16) · 10. Senat
Revisionszulassung; unentgeltliches Betreten von kommerziell genutzten Strandflächen
BVerwG, Beschl. v. 04.08.2011 – 9 B 33/11 · 9. Senat
Neubau einer Bundesstraße; Einwendungen Privater wegen Verletzung des europäischen und nationalen Naturschutzrechts
BVerwG, Beschl. v. 14.09.2010 – 7 B 15/10 · 7. Senat
Leitsatz: 1. Der Einwendungsausschluss gemäß § 2 Abs. 3 UmwRG und § 10 Abs. 3 BImSchG steht auch im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2009 - Rs. C-263/08 - (ZUR 2010, 28) mit Gemeinschaftsrecht in Einklang (im Anschluss an Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - NuR 2010, 558). 2. Die Erstreckung der Präklusionsregelung des § 2 Abs. 3 UmwRG auf Verfahren, die nach …
BVerwG, Beschl. v. 13.08.2010 – 4 BN 6/10 · 4. Senat
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