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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 821 BGB – Einrede der Bereicherung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Wer ohne rechtlichen Grund eine Verbindlichkeit eingeht, kann die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit verjährt ist.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 821 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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