Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 541 BGB – Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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