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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 541 BGB – Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

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