Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 43 BGB – Entziehung der Rechtsfähigkeit

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Einem Verein, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 43 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 43 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten