Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 294 BGB – Tatsächliches Angebot

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 294 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 294 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten