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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1938 BGB – Enterbung ohne Erbeinsetzung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.

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„Was regelt § 1938 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

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