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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1631c BGB – Verbot der Sterilisation

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 1631c BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1631c BGB? Zitiere den Wortlaut.“

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