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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1599 BGB – Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

(1) Stellt das Familiengericht auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig fest, dass der dem Kind nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder nach § 1593 als Vater zugeordnete Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist, entfällt die Vaterschaft rückwirkend ab Geburt des Kindes.

(2) Die Mutterschaft ist unanfechtbar.

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