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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 148 BGB – Bestimmung einer Annahmefrist

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.

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