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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1194 BGB – Zahlungsort

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Zahlung des Kapitals sowie der Zinsen und anderen Nebenleistungen hat, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, an dem Orte zu erfolgen, an dem das Grundbuchamt seinen Sitz hat.

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„Was regelt § 1194 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

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