Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1150 BGB – Ablösungsrecht Dritter

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Verlangt der Gläubiger Befriedigung aus dem Grundstück, so finden die Vorschriften der §§ 268, 1144, 1145 entsprechende Anwendung.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 1150 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1150 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten