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Zitierfest

BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern

Art. 25 BezO – Aufgaben des Bezirksausschusses

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Der Bezirksausschuß ist ein vom Bezirkstag bestellter ständiger Ausschuß. Er bereitet die Verhandlungen des Bezirkstags vor und beschließt über die ihm vom Bezirkstag übertragenen Angelegenheiten. In der Geschäftsordnung (Art. 37) kann bestimmt werden, dass der Bezirkstag Empfehlungen der Fachausschüsse auch ohne Vorbereitung durch den Bezirksausschuss behandeln kann.

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