Der Bezirksausschuß ist ein vom Bezirkstag bestellter ständiger Ausschuß. Er bereitet die Verhandlungen des Bezirkstags vor und beschließt über die ihm vom Bezirkstag übertragenen Angelegenheiten. In der Geschäftsordnung (Art. 37) kann bestimmt werden, dass der Bezirkstag Empfehlungen der Fachausschüsse auch ohne Vorbereitung durch den Bezirksausschuss behandeln kann.
BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
Art. 25 BezO – Aufgaben des Bezirksausschusses
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
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