Der Name der Bezirke und der Sitz der Bezirksverwaltung werden durch Gesetz bestimmt.
BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
Art. 2 BezO – Name; Sitz der Bezirksverwaltung
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 2 BezO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 2 BezO? Zitiere den Wortlaut.“