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Zitierfest

BewG · Bewertungsgesetz

Anlage 25 BewG – (zu § 191 Satz 2)

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2317 - 2318)

Wertzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser nach § 181 Absatz 1 Nummer 1 und Wohnungseigentum nach § 181 Absatz 1 Nummer 3

Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 3Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4
Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 330 EUR/m²60 EUR/m²120 EUR/m²180 EUR/m²
50 000 EUR1,41,51,61,7
100 000 EUR1,21,31,41,4
150 000 EUR1,01,11,31,3
200 000 EUR0,91,01,21,2
300 000 EUR0,91,01,11,1
400 000 EUR0,80,91,01,1
500 000 EUR0,80,91,01,0
Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 3Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4
Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 3250 EUR/m²350 EUR/m²500 EUR/m²1 000 EUR/m²
50 000 EUR1,71,71,81,8
100 000 EUR1,51,51,61,7
150 000 EUR1,31,41,51,6
200 000 EUR1,31,41,51,6
300 000 EUR1,21,31,41,5
400 000 EUR1,21,31,41,5
500 000 EUR1,11,21,31,4

Für vorläufige Sachwerte und Bodenrichtwerte oder abgeleitete Bodenwerte zwischen den angegebenen Intervallen sind die Wertzahlen durch lineare Interpolation zu bestimmen. Über den tabellarisch aufgeführten Bereich hinaus ist keine Extrapolation durchzuführen. Für Werte außerhalb des angegebenen Bereichs gilt der nächstgelegene vorläufige Sachwert oder Bodenrichtwert oder abgeleitete Bodenwert.

Wertzahlen für Teileigentum,

Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke

und sonstige bebaute Grundstücke nach § 181 Absatz 1 Nummer 3 bis 6

Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 3Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4Bodenrichtwert oder abgeleiteter Bodenwert in EUR/m² nach § 179 Satz 4
Vorläufiger Sachwert § 189 Absatz 350 EUR/m²150 EUR/m²400 EUR/m²
500 000 EUR0,80,91,0
750 000 EUR0,80,91,0
1 000 000 EUR0,70,80,9
1 500 000 EUR0,70,80,9
2 000 000 EUR0,70,80,8
3 000 000 EUR0,70,70,7

Für vorläufige Sachwerte und Bodenrichtwerte oder abgeleitete Bodenwerte zwischen den angegebenen Intervallen sind die Wertzahlen durch lineare Interpolation zu bestimmen. Über den tabellarisch aufgeführten Bereich hinaus ist keine Extrapolation durchzuführen. Für Werte außerhalb des angegebenen Bereichs gilt der nächstgelegene vorläufige Sachwert oder Bodenrichtwert oder abgeleitete Bodenwert.