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Zitierfest

BetrVG · Betriebsverfassungsgesetz

§ 105 BetrVG – Leitende Angestellte

Amtliche Fassung, Stand 19.07.2024.

Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 105 BetrVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 105 BetrVG? Zitiere den Wortlaut.“

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