Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
BEEG · Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 19 BEEG – Kündigung zum Ende der Elternzeit
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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