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Zitierfest

BeamtStG · Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

§ 9 BeamtStG – Kriterien der Ernennung

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2023.

Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen.

Rechtsprechung zu § 9 BeamtStG

36 Entscheidungen zitieren § 9 BeamtStG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 16.12.2013 – 2 BvR 1958/13 · 2. Senat 1. Kammer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Freihaltung dreier im Konkurrentenstreitverfahren streitbefangener Beförderungsstellen - Endgültige Vereitelung der Ansprüche des Antragstellers überwiegt im Rahmen der Folgenabwägung die mit einer verzögerten Stellenbesetzung verbundenen Nachteile

  • BVerfG, Beschl. v. 07.03.2013 – 2 BvR 2582/12 · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer Beförderung unter Beibehaltung des bisherigen (Beförderungs-)Dienstpostens bei Topfwirtschaft und Bündelung von Dienstposten - sowie zu den Voraussetzungen der Heranziehung nicht …

  • BVerfG, Beschl. v. 25.01.2017 – 2 BvR 2076/16 · 2. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen grds eigenständige, nur auf das jeweilige Verfahren bezogene Bewerberverfahrensansprüche - zudem grds kein Schutz gegen Reduzierung des Teilnehmerfeldes im Falle einer Neubescheidung - hier …

  • BayVGH, Beschl. v. 01.12.2025 – 3 CE 25.2116 · 3. Senat

    Gesundheitliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei der Bayerischen Finanzverwaltung als Anwärter

  • BayVGH, Beschl. v. 19.09.2025 – 3 CE 25.1419 · 3. Senat

    Leitsatz: Es stellt eine ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers dar, wenn seine nach dem Beurteilungsstichtag ausstehende periodische Beurteilung nicht erstellt wird, obwohl für einen Mitbewerber bereits eine aktuellere periodische Beurteilung vorliegt und der Leistungsvergleich in einem Stellenbesetzungsverfahren anhand jener aktuelleren Beurteilung des Mitbewerbers und einer älteren …
  • BayVGH, Beschl. v. 06.06.2025 – 3 CE 25.817 · 3. Senat

    Kein Anordnungsanspruch im Konkurrentenstreit bei chancenloser Bewerbung

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