Beamtinnen und Beamten steht jährlicher Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu.
BeamtStG · Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
§ 44 BeamtStG – Erholungsurlaub
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2023.
Rechtsprechung zu § 44 BeamtStG
6 Entscheidungen zitieren § 44 BeamtStG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Urt. v. 19.11.2015 – 2 C 3/15 · 2. Senat
Leitsatz: Der Anspruch auf finanzielle Abgeltung des bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommenen Mindestjahresurlaubs aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) ist bei Beamten auf den Zeitpunkt des Ruhestandseintritts zu beziehen. Dies gilt auch für Beamte, die in Altersteilzeit nach dem Blockmodell beschäftigt sind.
BVerwG, Urt. v. 07.11.2024 – 2 C 16/23 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind auf den Betrieb oder die Dienststelle bezogen. Sie erstrecken sich nicht auf die Erhebung einer Disziplinarklage gegen einen bereits im Ruhestand befindlichen Beamten. 2. Die unangemessen lange Dauer eines Disziplinarverfahrens hat nur dann Einfluss auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die …
BVerwG, Urt. v. 02.05.2024 – 2 C 13/23 · 2. Senat
Leitsatz: Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergebende Dienstzeit maßgeblich; bei Versetzung in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich versorgungsrechtlich irrelevant.
BVerwG, Urt. v. 11.04.2024 – 2 A 6/23 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Das gemäß § 126 Abs. 3 BRRG, § 126 Abs. 2 Satz 1 BBG i. V. m. §§ 68 ff. VwGO in allen beamtenrechtlichen Streitverfahren vor der Klageerhebung durchzuführende Vorverfahren kann als Sachurteilsvoraussetzung noch während des Prozesses nachgeholt werden. 2. Die Regelung über den Verfall des Urlaubs in § 7 Abs. 2 EUrlV ist von der Verordnungsermächtigung des § 89 Satz 2 BBG gedeckt. 3. Der Verfall …
BVerwG, Beschl. v. 29.06.2016 – 2 B 118/15 · 2. Senat
Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge
BVerwG, Urt. v. 27.02.2014 – 2 C 1/13 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Das beamtenrechtliche Verbot, an kollektiven Kampfmaßnahmen (Streiks) teilzunehmen, gilt als hergebrachter Grundsatz nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsunmittelbar für alle Beamten unabhängig von ihrem Aufgabenbereich. 2. Ein umfassendes Recht auf Tarifverhandlungen und kollektive Kampfmaßnahmen ist mit tragenden Strukturprinzipien der durch Art. 33 Abs. 4 und 5 GG gewährleisteten Institution …