Zum Inhalt springen
Zitierfest

BBiG · Berufsbildungsgesetz

§ 25 BBiG – Unabdingbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.

Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.

Verweise

Vorschriften, die auf § 25 BBiG verweisen

Rechtsprechung zu § 25 BBiG

24 Entscheidungen zitieren § 25 BBiG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 09.06.2016 – 6 AZR 396/15 · 6. Senat

    Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - vertragliche Verlängerung der Probezeit um Zeiten einer Unterbrechung der Ausbildung

  • BAG, Urt. v. 29.04.2015 – 9 AZR 78/14 · 9. Senat

    (Praktische Tätigkeit iSd. § 7 RettungsassistentengesetzRettAssG) - Anspruch auf angemessene Vergütung

  • BAG, Urt. v. 12.02.2015 – 6 AZR 831/13 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung einer Probezeit gemäß § 20 Satz 1 BBiG als solche unterliegt als zwingendes Recht keiner Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 307 ff. BGB. 2. Die Dauer der Probezeit ist bei Vereinbarung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen als normausfüllende Klausel der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB zu unterziehen.
  • BAG, Urt. v. 16.07.2013 – 9 AZR 784/11 · 9. Senat

    Leitsatz: Der nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG dem Auszubildenden zu ersetzende Schaden umfasst keine Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG.
  • BAG, Urt. v. 12.04.2016 – 9 AZR 744/14 · 9. Senat

    (Praktische Tätigkeit iSd. § 7 RettAssG - Anspruch auf angemessene Vergütung)

  • BAG, Urt. v. 01.12.2020 – 9 AZR 104/20 · 9. Senat

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

Weitere Entscheidungen zu § 25 BBiG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 25 BBiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 25 BBiG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten