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Zitierfest

BBiG · Berufsbildungsgesetz

§ 23 BBiG – Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.

(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Absatz 2 Nummer 2.

(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.

Verweise

Vorschriften, die auf § 23 BBiG verweisen

Rechtsprechung zu § 23 BBiG

23 Entscheidungen zitieren § 23 BBiG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 16.07.2013 – 9 AZR 784/11 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: Der nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG dem Auszubildenden zu ersetzende Schaden umfasst keine Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG.
  • BAG, Urt. v. 23.07.2015 – 6 AZR 490/14 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: Ist ein Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG gebildet, sind auf seine Anrufung die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung nicht analog anzuwenden. Der Klageerhebung kann allein der Einwand der Prozessverwirkung entgegengehalten werden. Besteht dagegen kein Ausschuss, muss die Klage gegen die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses innerhalb von drei …
  • BAG, Urt. v. 12.02.2015 – 6 AZR 845/13 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen.
  • BAG, Urt. v. 25.04.2013 – 8 AZR 453/12 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses - Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • BAG, Urt. v. 25.10.2012 – 2 AZR 845/11 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Kündigung - qualifiziertes Schriftformerfordernis - Präklusion

  • BAG, Urt. v. 05.09.2023 – 9 AZR 350/22 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen Teilschulung - unangemessene Benachteiligung

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