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Zitierfest

BBiG · Berufsbildungsgesetz

§ 19 BBiG – Fortzahlung der Vergütung

Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.

(1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen

  • 1. für die Zeit der Freistellung (§ 15),
  • 2. bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie
  • a) sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt oder
  • b) aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.

(2) Können Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugswerten (§ 17 Absatz 6) abzugelten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 19 BBiG verweisen

Rechtsprechung zu § 19 BBiG

14 Entscheidungen zitieren § 19 BBiG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 01.12.2020 – 9 AZR 104/20 · 9. Senat

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • BAG, Urt. v. 01.12.2020 – 9 AZR 174/20 · 9. Senat

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • BVerfG, Beschl. v. 19.11.2019 – 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14 · 2. Senat

    Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß - Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt veranlasste …

  • BAG, Urt. v. 05.09.2023 – 9 AZR 350/22 · 9. Senat

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen Teilschulung - unangemessene Benachteiligung

  • BAG, Urt. v. 25.01.2022 – 9 AZR 144/21 · 9. Senat

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

  • BAG, Urt. v. 12.02.2013 – 3 AZR 120/11 · 3. Senat

    Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über eine Qualifizierungsmaßnahme

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