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Zitierfest

BBG · Bundesbeamtengesetz

§ 111 BBG – Übermittlung von Personalaktendaten und Auskünfte an Dritte

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

(1) Ohne Einwilligung der Beamtin oder des Beamten ist es zulässig, die Personalakte der obersten Dienstbehörde oder einer im Rahmen der Dienstaufsicht weisungsbefugten Behörde zu übermitteln, soweit dies für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft erforderlich ist. Das Gleiche gilt für Behörden desselben Geschäftsbereichs, soweit die Übermittlung zur Vorbereitung oder Durchführung einer Personalentscheidung notwendig ist, sowie für Behörden eines anderen Geschäftsbereichs desselben Dienstherrn, soweit diese an einer Personalentscheidung mitzuwirken haben. Einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der im Auftrag der personalverwaltenden Behörde ein medizinisches Gutachten erstellt, darf die Personalakte ebenfalls ohne Einwilligung übermittelt werden. Für Auskünfte aus der Personalakte gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. Soweit eine Auskunft ausreicht, ist von einer Übermittlung abzusehen.

(2) Auskünfte an Dritte dürfen ohne Einwilligung der Beamtin oder des Beamten erteilt werden, wenn dies zwingend erforderlich ist

  • 1. für die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder
  • 2. für den Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen der oder des Dritten.

In diesen Fällen wird keine Akteneinsicht gewährt. Inhalt und Empfängerin oder Empfänger der Auskunft sind der Beamtin oder dem Beamten schriftlich mitzuteilen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 111 BBG verweisen

  • § 114 BBG – Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten
  • § 29 SG – Personalakte

Rechtsprechung zu § 111 BBG

6 Entscheidungen zitieren § 111 BBG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 13.10.2020 – 2 C 41/18 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Der Anspruch der Presse auf Auskunft zu einem behördlichen Disziplinarverfahren gegen einen Bundesbeamten findet seine Grundlage im Personalaktenrecht in § 111 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BBG. 2. Das disziplinarrechtliche Verwertungsverbot und das Tilgungsgebot (§ 16 Abs. 1 und 3 BDG) sind als bedeutsame Abwägungsfaktoren auf Seiten des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des betroffenen …
  • BVerwG, Urt. v. 29.06.2017 – 7 C 24/15 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Auskunftsansprüche Dritter auf der Grundlage des Personalaktenrechts (§ 111 Abs. 3 Satz 1 BBG <juris: BBG 2009>, § 28 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a BDSG <juris: BDSG 2018>) gehen dem Zugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG nicht gemäß § 1 Abs. 3 IFG vor. 2. Der absolute Schutz personenbezogener Daten nach § 5 Abs. 2 IFG wird durch fachrechtliche Bestimmungen nicht eingeschränkt. 3. Ein …
  • BVerwG, Urt. v. 28.10.2021 – 10 C 5/20 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. § 96 Abs. 4 BHO regelt Informationszugangsansprüche gegen den Bundesrechnungshof in Bezug auf dessen Prüfungs- und Beratungstätigkeit auch im Verhältnis zu Presseangehörigen abschließend. 2. Bei Informationsbegehren von Presseangehörigen ist das dem Bundesrechnungshof in § 96 Abs. 4 Satz 1 BHO eröffnete Ermessen grundsätzlich auf null reduziert, sofern nicht im Einzelfall ein überwiegendes …
  • BVerwG, Urt. v. 28.02.2019 – 7 C 20/17 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat

    Leitsatz: 1. § 5 Abs. 2 IFG zielt in erster Linie auf den Schutz der Personalakten im materiellen Sinne; die formelle Personalakte ist die Zusammenführung materieller Personalakten einer Person in einer einheitlichen Akte und unterfällt daher ebenfalls dem Schutz des § 5 Abs. 2 IFG. 2. Weisen die Darlegungen der anspruchsverpflichteten Behörde zur materiellen Geheimhaltungsbedürftigkeit der begehrten …
  • BVerwG, Beschl. v. 03.06.2014 – 2 B 105/12 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer Schweigepflichtentbindungserklärung; Untersuchungsumfang eines ärztlichen Gutachtens

  • BVerwG, Beschl. v. 13.03.2014 – 2 B 49/12 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Zurruhesetzungsverfahren; Feststellung der Dienstunfähigkeit; Inhalt des amtsärztlichen Gutachtens

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