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Zitierfest

BayKiBiG · Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Art. 31 BayKiBiG – Experimentierklausel

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Zur Erprobung innovativer Konzepte für die pädagogische Arbeit, die Förderung und das Bewilligungs- und Aufsichtsverfahren kann von den Vorschriften dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung mit Zustimmung des Staatsministeriums unter Beteiligung der übrigen zuständigen Staatsministerien abgewichen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 31 BayKiBiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 31 BayKiBiG? Zitiere den Wortlaut.“

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