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Zitierfest

BayFwG · Bayerisches Feuerwehrgesetz

Art. 31 BayFwG – Einschränkungen von Grundrechten

Amtliche Fassung, Stand 08.07.2025.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung können auf Grund dieses Gesetzes eingeschränkt werden (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2, Art. 8 Abs. 2, Art. 11 und 13 des Grundgesetzes, Art. 102, 106 Abs. 3, Art. 109, 113 der Verfassung).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 31 BayFwG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 31 BayFwG? Zitiere den Wortlaut.“

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