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Zitierfest

BayEUG · Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Art. 80 BayEUG – Schulgesundheit

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Kinder haben in den zwei Jahren vor der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 auf Einladung des Gesundheitsamtes an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich den Untersuchungen im Rahmen der Schulgesundheitspflege nach Art. 12 Abs. 1 des Gesundheitsdienstgesetzes und sonstigen Untersuchungen, die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehen sind, durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterziehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 80 BayEUG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 80 BayEUG? Zitiere den Wortlaut.“

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