Die von den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden errichteten und unterhaltenen kommunalen Medienzentren versorgen die Schulen und die außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben.
BayEUG · Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Art. 79 BayEUG – Kommunale Medienzentren
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
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„Was regelt Art. 79 BayEUG? Zitiere den Wortlaut.“