Schulversuche und MODUS-Schulen dienen der Weiterentwicklung des Schulwesens. Sie haben den Zweck, neue Organisationsformen für Unterricht und Erziehung einschließlich neuer Schularten und wesentliche inhaltliche Änderungen zu erproben.
BayEUG · Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Art. 81 BayEUG – Zweck
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 81 BayEUG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 81 BayEUG? Zitiere den Wortlaut.“