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Zitierfest

BayDSG · Bayerisches Datenschutzgesetz

Art. 38 BayDSG – Verarbeitung zu journalistischen, künstlerischen oder literarischen Zwecken (zu Art. 85 DSGVO)

Amtliche Fassung, Stand 25.07.2025.

(1) Werden personenbezogene Daten zu journalistischen, künstlerischen oder literarischen Zwecken verarbeitet, stehen den betroffenen Personen nur die in Abs. 2 genannten Rechte zu. Im Übrigen gelten für Verarbeitungen im Sinne des Satzes 1 Kapitel I, Art. 5 Abs. 1 Buchst. f, Art. 24 und 32, Kapitel VIII, X und XI DSGVO. Art. 82 DSGVO gilt mit der Maßgabe, dass nur für unzureichende Maßnahmen nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. f, Art. 24 und 32 DSGVO gehaftet wird.

(2) Führt die journalistische, künstlerische oder literarische Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verbreitung von Gegendarstellungen, zu Verpflichtungserklärungen, gerichtlichen Entscheidungen oder Widerrufen, sind diese zu den gespeicherten Daten zu nehmen, dort für dieselbe Zeitdauer aufzubewahren wie die Daten selbst und bei einer Übermittlung der Daten gemeinsam mit diesen zu übermitteln.

Rechtsprechung zu Art. 38 BayDSG

7 Entscheidungen zitieren Art. 38 BayDSG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 15.02.2022 – VI ZR 692/20 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung von personenbezogenen Daten in einem Arztsuche- und -bewertungsportal im Internet (www.jameda.de). 2. Zum sogenannten "Medienprivileg" im Sinne des Art. 38 Abs. 1 BayDSG in Verbindung mit Art. 85 Abs. 2 DS-GVO.
  • BGH, Urt. v. 12.10.2021 – VI ZR 488/19 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Betreiber eines Ärztebewertungsportals unterliegt keinem strengen Gleichbehandlungsgebot in dem Sinne, dass eine Ungleichbehandlung von Ärzten, die keine (zahlenden) Kunden des Portalbetreibers sind, einerseits und Ärzten, die für ihr Profil bezahlen, andererseits stets zur Unzulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von nichtzahlenden Ärzten führt, die der Verarbeitung …
  • BGH, Urt. v. 12.10.2021 – VI ZR 489/19 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Betreiber eines Ärztebewertungsportals unterliegt keinem strengen Gleichbehandlungsgebot in dem Sinne, dass eine Ungleichbehandlung von Ärzten, die keine (zahlenden) Kunden des Portalbetreibers sind, einerseits und Ärzten, die für ihr Profil bezahlen, andererseits stets zur Unzulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von nichtzahlenden Ärzten führt, die der Verarbeitung …
  • BGH, Urt. v. 29.07.2025 – VI ZR 426/24 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten Klage ist grundsätzlich bereits dann stattzugeben, wenn die Äußerung einen mehrdeutigen Aussagegehalt aufweist und in einer der nicht fernliegenden Deutungsvarianten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von ihr Betroffenen verletzt. Demgegenüber ist bei der Prüfung zivilrechtlicher Sanktionen - wozu auch der Anspruch auf Geldentschädigung …
  • BGH, Urt. v. 13.12.2022 – VI ZR 54/21 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung und Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem Arztsuch- und -bewertungsportal im Internet (www.jameda.de).
  • BGH, Urt. v. 29.09.2026 – VI ZR 402/24 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Anfertigung von Pressefotos und deren Weitergabe an Zeitschriftenredaktionen zur redaktionellen Bearbeitung und Veröffentlichung durch einen Pressefotografen fallen in den Geltungsbereich des Medienprivilegs (Art. 85 Abs. 2 DSGVO i.V.m. den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken). 2. Die Verantwortung für die redaktionelle Gestaltung ihrer …

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