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Zitierfest

BayDSG · Bayerisches Datenschutzgesetz

Art. 31 BayDSG – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Amtliche Fassung, Stand 25.07.2025.

In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen. Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 31 BayDSG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 31 BayDSG? Zitiere den Wortlaut.“

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