In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen. Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.
BayDSG · Bayerisches Datenschutzgesetz
Art. 31 BayDSG – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Amtliche Fassung, Stand 25.07.2025.
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