Die Angabe der Anlaufstelle für die betroffenen Personen nach Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO ist verpflichtend. Art. 26 Abs. 2 DSGVO findet keine Anwendung.
BayDSG · Bayerisches Datenschutzgesetz
Art. 30 BayDSG – Gemeinsam Verantwortliche
Amtliche Fassung, Stand 25.07.2025.
Rechtsprechung zu Art. 30 BayDSG
Eine Entscheidung zitiert Art. 30 BayDSG.
BVerfG, Beschl. v. 18.12.2018 – 1 BvR 142/15 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Leitsatz: 1. Eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle begründet Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen, deren Kennzeichen in die Kontrolle einbezogen werden, auch wenn das Ergebnis zu einem "Nichttreffer" führt und die Daten sogleich gelöscht werden (Abweichung von BVerfGE 120, 378). 2. Für die Abgrenzung zwischen der dem Bund nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 …
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