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Zitierfest

BayBO · Bayerische Bauordnung

Art. 20 BayBO – Zustimmung im Einzelfall

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Ein Bauprodukt darf auch verwendet werden, wenn die Verwendbarkeit durch Zustimmung im Einzelfall nachgewiesen ist. Wenn Gefahren im Sinne des Art. 3 Satz 1 nicht zu erwarten sind, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall erklären, dass ihre Zustimmung nicht erforderlich ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 20 BayBO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 20 BayBO? Zitiere den Wortlaut.“

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