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Zitierfest

BauGB · Baugesetzbuch

§ 78 BauGB – Verfahrens- und Sachkosten

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.

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