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Zitierfest

BAföG · Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

§ 9 BAföG – Eignung

Amtliche Fassung, Stand 16.04.2026.

(1) Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht.

(2) Dies wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an dem Praktikum teilnimmt und bei dem Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennen lässt. Hierüber sind die nach § 48 erforderlichen Nachweise zu erbringen.

(3) Bei der Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen wird dies angenommen, wenn der Auszubildende die Bescheinigung nach § 3 Absatz 3 beigebracht hat.

Rechtsprechung zu § 9 BAföG

9 Entscheidungen zitieren § 9 BAföG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayVGH, Beschl. v. 26.09.2024 – 12 ZB 23.1392 · VGH München, 12. Senat

    Anrechnung eines Fachsemesters bei Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen

  • BVerwG, Urt. v. 25.08.2016 – 5 C 54/15 · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Üblich im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG sind diejenigen Leistungen, die nach den für den gewählten Studiengang geltenden normativen Vorgaben, insbesondere nach den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Hochschule, erwartet werden. In Ermangelung entsprechender Bestimmungen bestimmt sich die Üblichkeit der Leistungen nach den sonstigen nicht förmlichen Vorgaben der …
  • BVerwG, Urt. v. 12.07.2012 – 5 C 14/11 · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Die Gleichwertigkeit des Besuchs der ausländischen Ausbildungsstätte (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG) ist nicht auf den konkreten Studiengang oder einzelne besuchte Lehrveranstaltungen bezogen, sondern auf die Art der Ausbildungsstätte, an der die Ausbildung stattfindet (institutionelle Gleichwertigkeit). 2. Ein Förderungsanspruch kann auch bestehen, wenn an der ausländischen Hochschule zwar Kurse in …
  • BVerfG, Beschl. v. 14.10.1997 – 1 BvL 5/93 · 1. Senat

    Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Zeitraum von 1983 bis 1990 nur als Darlehen bei gleichzeitigem Ausschluß vom Wohngeldbezug

  • BVerfG, Beschl. v. 17.12.2019 – 1 BvL 6/16 · 1. Senat 3. Kammer

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusstatbestandes des § 7 Abs 5 SGB II (juris: SGB 2) - Zu den Begründungsanforderungen im Falle einer Verzahnung der vorgelegten Norm mit Regelungen anderer Leistungssysteme (hier: Ausbildungsförderungsrecht) - hier: Verfassungsmäßigkeit …

  • BVerwG, Beschl. v. 15.01.2025 – 5 B 9/24 · 5. Senat

    Rechtsgrundlage für die Anrechnung einer fehlgeschlagenen vorläufigen Zulassung auf die Höchstdauer der Ausbildungsförderung

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