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Zitierfest

AufenthG · Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

§ 85 AufenthG – Berechnung von Aufenthaltszeiten

Amtliche Fassung, Stand 21.07.2026.

Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 85 AufenthG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 85 AufenthG? Zitiere den Wortlaut.“

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