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Zitierfest

ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz

§ 61 ArbGG – Inhalt des Urteils

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Den Wert des Streitgegenstands setzt das Arbeitsgericht im Urteil fest.

(2) Spricht das Urteil die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Beklagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, daß die Handlung nicht binnen einer bestimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu verurteilen. Die Zwangsvollstreckung nach §§ 887 und 888 der Zivilprozeßordnung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(3) Ein über den Grund des Anspruchs vorab entscheidendes Zwischenurteil ist wegen der Rechtsmittel nicht als Endurteil anzusehen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 61 ArbGG verweisen

Rechtsprechung zu § 61 ArbGG

27 Entscheidungen zitieren § 61 ArbGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Beschl. v. 28.05.2019 – 8 AZN 268/19 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Streiten die Parteien über die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG, kann das Landesarbeitsgericht die Revision auf den Anspruchsgrund beschränkt zulassen. Aus § 61 Abs. 3 iVm. § 64 Abs. 7 ArbGG folgt nichts Abweichendes. Die Beschränkung der Revisionszulassung auf den Anspruchsgrund ist in den Urteilstenor aufzunehmen. Fehlt es hieran, ist die Revision auch hinsichtlich der Höhe …
  • LAG Nürnberg, Beschl. v. 19.06.2026 – 7 Ta 53/26 · 7. Kammer

    Leitsatz: Die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen (Anerkenntnis-)Urteil entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich des Gebührenstreitwertes und ist nicht gesondert mit der Streitwertbeschwerde angreifbar. Eine hierauf gerichtete Streitwertbeschwerde ist mangels beschwerdefähiger Entscheidung unzulässig. (Rn. 8)
  • BAG, Urt. v. 26.04.2017 – 5 AZR 962/13 · 5. Senat

    Leitsatz: Ausländische Staaten genießen für eine Streitigkeit aus einem privatrechtlich begründeten Arbeitsverhältnis keine Staatenimmunität, wenn die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben nicht hoheitlicher Art sind.
  • BAG, Urt. v. 25.09.2018 – 8 AZR 26/18 · 8. Senat

    Leitsatz: § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.
  • BAG, Urt. v. 23.06.2010 – 10 AZR 463/09 · 10. Senat

    Geltungsbereich des VTV-Bau - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung vom 24.02.2006 - Industriebetrieb

  • BAG, Urt. v. 16.06.2010 – 4 AZR 934/08 · 4. Senat

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für Subunternehmen - Wirksamkeit der in Abschn III Nr 5 der AVE enthaltenen Einschränkungsklausel

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